ikr: Abänderung Arbeitsvermittlungsgesetz: Stellungnahme verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2014 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Abänderung dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November über Leiharbeit. Die Vorlage soll im März in zweiter Lesung im Landtag behandelt werden. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Leiharbeitnehmer besser zu schützen. Gleichzeitig soll sie dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und flexiblere Arbeitsformen zu entwickeln. Die EWR-Richtlinie soll in Liechtenstein durch eine Abänderung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih umgesetzt werden.
Kautionsbestimmung und Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer
Die Diskussion im Landtag konzentrierte sich im Wesentlichen auf die folgenden Themenschwerpunkte: Durch Personalverleih-Unternehmen zu leistende Kautionen und Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer. Die Kautionsregelung widerspricht nach einem Urteil des EFTA-Gerichtshofes den europarechtlichen Bestimmungen. Im Mittelpunkt der umzusetzenden EU-Richtlinie steht der Gleichbehandlungsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz müssen die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Leiharbeitnehmern während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens jenen entsprechen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären.
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