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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Enge Zusammenarbeit bestätigt: Liechtenstein und HMRC unterzeichnen vierte gemeinsame Erklärung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung Liechtensteins und die britische Steuerbehörde Her Majesty's Revenue and Customs (HMRC) haben am 14. August eine Gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) zum Fortschritt des Offenlegungsprogramms für Liechtenstein (Liechtenstein Disclosure Facility, LDF) veröffentlicht. Diese Vierte Gemeinsame Erklärung würdigt den Erfolg der Vereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und Liechtenstein über die steuerliche Zusammenarbeit. In der gemeinsamen Erklärung konnten für Liechtenstein wichtige Themen aufgenommen und damit einer Erledigung zugeführt werden. Liechtenstein und das Vereinigte Königreich bauen auch in Zukunft auf die hervorragenden Beziehungen und werden diese weiter vertiefen.

Single Charge Rate für Steuerjahre 2011/2012 und 2012/2013 verfügbar

Für die Steuerjahre bis zum 5. April 2009 besteht im LDF ein Wahlrecht zwischen einem pauschalen Steuersatz oder einer effektiven Nachbesteuerung anhand der anwendbaren Steuersätze. HMRC lässt nunmehr für die Steuerjahre ab 2011/2012 und 2012/2013 eine "Single Charge Rate" (SCR) als alternatives Steuerberechnungsverfahren im Rahmen der LDF (50% für 2011/2012 und 2012/2013) wieder zu, nachdem diese für 2010 nicht gewährt wurde.

Steuererleichterungen im Rahmen der UK Charity Tax für liechtensteinische gemeinnützige Institutionen

Die gemeinsame Erklärung hält darüber hinaus fest, dass Liechtenstein als "relevant territory" für die Zwecke der UK Charity Tax anerkannt wird. Das bedeutet, dass gemeinnützige liechtensteinische Institutionen dazu berechtigt sind, den Anspruch auf Steuererleichterungen im Rahmen der UK Charity Tax geltend zu machen. Die Bestimmungen, Liechtenstein als "relevant territory" anzuerkennen, wurden dem britischen Parlament am 10. Juli 2014 vorgelegt und sind am 31. Juli 2014 in Kraft getreten. Damit wurde einer seit langem bestehenden Forderung Liechtensteins seitens des Vereinigten Königreichs nachgekommen.

Eingeschränkte Berechtigung zu allen vorteilhaften Konditionen der LDF

HMRC hat in einigen wenigen Fällen festgestellt, dass Einzelne, die nach dem Sinn der Übereinkunft zwischen Liechtenstein und UK nicht als berechtigte Personen anzusehen sind, das LDF zur Bereinigung von Steuerschulden in Anspruch nehmen. Die sehr vorteilhaften Bedingungen des LDF sollen nur denjenigen Personen offenstehen, denen diese nach dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien auch zustehen. HMRC wird in den sogenannten Frequently Asked Questions detaillierte Angaben zur Anwendung und Umsetzung veröffentlichen. Es geht nicht um eine Einschränkung des Zugangs zum LDF, sondern um eine Einschränkung einiger besonders vorteilhafter Bedingungen für einen gewissen, kleinen Personenkreis. Für Liechtenstein und für die liechtensteinischen Finanzintermediäre sind damit keine zusätzlichen Pflichten verbunden.

Kontakt:

Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden
Katja Gey, Leiterin
T +423 236 60 55

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