ikr: Europäische Aufsichtsbehörden - Durchbruch für politische Kompromisslösung gefunden
Vaduz (ots/ikr) -
Regierungschef Adrian Hasler nahm am Dienstag, 14. Oktober 2014, am Treffen der EFTA-Finanzminister mit dem EU-Rat der Finanzminister in Luxemburg teil. EU-Kommissar Michel Barnier und Regierungschef Adrian Hasler konnten anlässlich des Ecofin-Rats erfreut bekannt geben, dass die EU-Seite und die EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen - nach intensiven Diskussionen und Dank der Kompromissbereitschaft beider Seiten - nun endlich eine Lösung für die Übernahme der Rechtsakte zu den drei Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA ins EWR-Abkommen finden konnten.
Damit ist die Übernahme der hängigen EU-Rechtsakte im Finanzdienstleistungsbereich möglich. Dies stellt sicher, dass der gleichberechtigte Zugang zum EU-Binnenmarkt für die liechtensteinischen Finanzplatzakteure erhalten bleibt beziehungsweise weiter ausgebaut werden kann. Die noch erforderlichen technischen EWR-Verfahrensschritte werden allerdings noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Meilenstein für den Finanzplatz
Die Übernahme der Europäischen Aufsichtsbehörden ins EWR-Abkommen hat für den liechtensteinischen Finanzplatz grösste Wichtigkeit. Nur eine Lösung im Rahmen des EWR-Abkommens ermöglicht den Erhalt des gleichberechtigten Zugangs für den liechtensteinischen Finanzplatz zum EU-Binnenmarkt, der über 500 Millionen EU-Bürger umfasst. Daher hat Liechtenstein mit viel Energie und grossem Einsatz an einer solchen Lösung mit allen Involvierten gearbeitet. Die nun gefundene Lösung respektiert die Grundstruktur des EWR-Abkommens und stellt aber auch die gleiche Rechtsanwendung im gesamten EU-Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen sicher.
Aufbau EWR-Abkommen respektiert und Homogenität des gemeinsamen Binnenmarkts sichergestellt
Die 2011 errichteten EU-Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA wurden mit direkten Entscheidungskompetenzen gegenüber EU-Finanzaufsichtsbehörden bzw. EU-Finanzmarktakteuren ausgestattet. Somit können sie im Extremfall beispielsweise einer EU-Bank die Bankenlizenz entziehen oder den Vertrieb eines EU-Fonds untersagen. Da die EWR/EFTA-Staaten als Nicht-EU-Staaten kein Stimmrecht bei EBA, ESMA und EIOPA haben, musste eine Lösung für die Übertragung dieser Entscheidungskompetenzen in den EFTA-Pfeiler gefunden werden. Die Schwierigkeit dabei war, einerseits den Aufbau des EWR-Abkommens zu respektieren und andererseits die Homogenität im ganzen EU/EWR-Binnenmarkt sicherzustellen.
Die schlussendlich erzielte politische Einigung hinsichtlich der Übernahme der EBA-, ESMA- und EIOPA-Verordnungen respektiert den Aufbau des EWR-Abkommens und stellt gleichzeitig die Homogenität sicher.
Link
Den Originaltext der Council Conclusions des Ecofin-Rates vom 14.Oktober 2014 können unter folgendem Link abgerufen werden: http://register.consilium.europa.eu/content/out?lang=DE&DOC_LANCD=EN&typ=ENTRY&i=ADV&DOC_ID=ST-14178-2014-REV-1
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
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