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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Umweltschutzgesetz abgeändert

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 die Abänderung des Umweltschutzgesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet. Die Abänderung erfolgt, nachdem die EFTA-Überwachungsbehörde Umsetzungsmängel im Umweltschutzgesetz festgestellt hat. Diese betreffen unter anderem die geologische Speicherung von Kohlendioxid und den Umgang mit Abfällen.

Die Regierung möchte vom Recht Gebrauch machen, die Speicherung von CO2 auf dem Hoheitsgebiet Liechtensteins zu verbieten. Einerseits, weil in Liechtenstein kaum geeignete geologische Speicherstätten für CO2 existieren, andererseits, weil die Regierung der so genannten CCS Technologie kritisch gegenübersteht. Als CCS oder "Carbon Dioxide Capture and Geological Storage" wird die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in geeigneten geologischen Formationen mittels Injektion bezeichnet. Weil dieses Verfahren CO2 weder reduziert noch vermeidet, ist CCS in den Augen der Regierung keine Lösung für eine nachhaltige Energieproduktion.

Weitere von der EFTA-Überwachungsbehörde festgestellte Mängel betreffen die Anwendbarkeit EWR-rechtlicher Definitionen sowie die Registrierungspflicht für Sammler, Transporteure, Händler und Makler von Abfällen. Diese werden nun ebenfalls behoben.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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