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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetzes über die Aufsicht über Versicherungsunternehmen sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2015 den Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Durch die Vorlage werden die EU-Richtlinien "Solvabilität II" (RL 2009/138/EG) und "Omnibus II" (RL 2014/51/EU) in liechtensteinisches Recht umgesetzt. Der risikoorientierte Ansatz von Solvabilität II bringt eine grundlegende Neuausrichtung bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen von Versicherungsunternehmen und eine weitgehende Änderung der Aufsichtsprozesse und -instrumente. Mit der Richtlinie Omnibus II wurde die Richtlinie Solvabilität II abgeändert. Neben einer Vielzahl von Übergangsbestimmungen werden durch Omnibus II weitere Befugnisse und Kompetenzen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) eingeräumt.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Michael Penz, Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
T +423 236 67 05

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