ikr: Stärkung des Fondsplatzes - Vorgezogene Abänderung des UCITSG
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 27. Januar 2015 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) verabschiedet. Mit der vorgesehenen Gesetzesanpassung soll die Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Fondsplatzes gestärkt werden.
Die Abänderung des Gesetzes sieht vor, dass bisher als so genannte Strukturmassnahmen erfasste Sachverhalte in Art. 49 UCITSG neu im Art. 11 UCITSG als Prospektänderung geregelt werden. Dies bringt für die Fondsbranche den Vorteil, dass der erforderliche Verwaltungsaufwand reduziert und die Gebührenhöhe gesenkt werden kann. Damit wird für den Markt die erforderliche Flexibilität sichergestellt und eine Überregulierung beseitigt.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55