ikr: Liechtenstein und Italien einigen sich über künftige Zusammenarbeit im Steuerbereich
Vaduz (ots/ikr) -
Liechtenstein und Italien haben am 10. Februar 2015 die Verhandlungen zur Unterzeichnung eines Steuerinformationsabkommens (TIEA) sowie eines Zusatzprotokolls abgeschlossen und weitere Schritte der steuerlichen Zusammenarbeit festgelegt. Zurzeit bereiten die beiden Staaten die Unterzeichnung vor, die noch im Februar 2015 stattfinden soll.
Die Einigung erleichtert die Regularisierung von unversteuerten Geldern vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches und bietet Rechtssicherheit für italienische Kunden und die liechtensteinischen Finanzintermediäre. Mit dem Inkrafttreten des TIEA werden vorhandene Beschränkungen aufgehoben, die auf dem fehlenden Informationsaustausch beruhen.
Das Abkommen soll nach der Inkraftsetzung für Tatbestände ab dem Tag der Unterzeichnung anwendbar sein. Die getroffenen Vereinbarungen orientieren sich an den geltenden internationalen Standards.
Italienische Steuerpflichtige mit Vermögen in Liechtenstein können am italienischen Selbstanzeigeprogramm (VDP) zu den bestmöglichen Bedingungen teilnehmen. Das Zusatzprotokoll sieht die Möglichkeit vor, auf der Basis des geltenden OECD-Standards Ersuchen zu stellen, um Personen zu identifizieren, die nicht am VDP teilgenommen haben und unversteuerte Vermögenswerte verschleiern wollen. Dem kooperativen Verhalten der liechtensteinischen Finanzinstitute bei der Regularisierung ihrer Kunden wird positiv Rechnung getragen. Damit wird das Risiko der Strafverfolgung von Finanzinstituten und ihren Angestellten reduziert.
Beide Seiten sind ausserdem übereingekommen, dass nach Inkrafttreten des TIEA Verhandlungen über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens aufgenommen werden sollen.
Diese Einigung zwischen Liechtenstein und Italien stärkt die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten und bildet die Basis dafür, diese weiterzuentwickeln.
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