ikr: Allgemeinverbindlicherklärung von Lohn- und Protokollvereinbarungen
Vaduz (ots/ikr) -
Nachdem die Vernehmlassung ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in der Sitzung vom 10. März 2015 den Gesamtarbeitsvertrag für das Detailhandels-Gewerbe und den Gesamtarbeitsvertrag für das Metall-Gewerbe für allgemeinverbindlich erklärt.
Darüber hinaus wurden die Lohn- und Protokollvereinbarungen zu den Gesamtarbeitsverträgen für folgende Branchen allgemeinverbindlich erklärt: Baumeistergewerbe, Gebäudereinigungs- und Hauswartdienste-Gewerbe, Gipser-Gewerbe, Informatik-Gewerbe, Schreiner-Gewerbe, Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe.
Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Informatikgewerbe, das Schreinergewerbe und das Zimmermeister- und Dackdeckergewerbe wurde ausserdem die Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge genehmigt.
Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Natalie Mosser, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 64 51