ikr: Erleichterungen für Exportwirtschaft
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat die Ratifikation des Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) über Handelserleichterungen beschlossen. Für Liechtenstein mit seiner stark exportorientierten Industrie ist das Abkommen daher von grosser Bedeutung.
Es zielt darauf ab, den Handel zwischen den 160 WTO-Mitgliedern durch mehr Transparenz, einheitliche Regelungen und weniger Formalitäten bei der Zollabfertigung zu erleichtern. Mit dem Abkommen über Handelserleichterungen ist es erstmals seit der Gründung der WTO wieder gelungen, eine Einigung zu einem Abkommen zu erzielen, das einen für sämtliche WTO-Mitglieder gültigen Mindeststandard schafft. Die Mindestanforderungen werden in vielen Staaten zu einer substantiellen Verbesserung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs führen. Für die Wirtschaftsbeteiligten bedeutet dies eine erhöhte Planungssicherheit im internationalen Handel, eine Senkung der Transaktionskosten und eine Beschleunigung der Prozesse beim grenzüberschreitenden Warenverkehr. Das Abkommen wurde am 27. November 2014 vom WTO-Generalrat endgültig verabschiedet und zur Ratifikation aufgelegt.
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