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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Änderung der Steuerverordnung - eTax für juristische Personen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2015 eine Änderung der Steuerverordnung beschlossen. Gemäss dieser Änderung werden juristische Personen verpflichtet, die Steuererklärung mittels eTax auszufüllen. Damit wird gewährleistet, dass die Steuererklärungen juristischer Personen vollständig ausgefüllt sind und die für die Veranlagung erforderlichen Daten nicht durch Rückfragen bei den Steuerpflichtigen eingeholt werden müssen. Zudem kann die Steuerverwaltung die mit eTax ausgefüllten Steuererklärungen anhand des Barcodes einlesen und muss diese nicht manuell erfassen. Durch die Verpflichtung zur Verwendung von eTax soll eine effiziente Bearbeitung der Steuererklärungen durch die Steuerverwaltung gewährleistet werden, welche aufgrund des Ablaufes der Übergangsfrist ein Mehrfaches an Steuererklärungen gegenüber den Vorjahren zu bearbeiten hat.

Diese Verordnungsänderung gilt für Steuererklärungen, welche nach dem 15. Mai 2015 eingereicht werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Bernhard Büchel, Leiter Steuerverwaltung
T +423 236 68 28

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