ikr: Postulatsbeantwortung betreffend Überprüfung der Abschaffung, bzw. Lockerung der Prüfungs-, bzw. Reviewpflicht für Klein- und Kleinstunternehmen verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2015 die Postulatsbeantwortung betreffend Überprüfung der Abschaffung, bzw. Lockerung der Prüfungs-, bzw. Reviewpflicht für Klein- und Kleinstunternehmen verabschiedet. Mit diesem Postulat wurde die Regierung eingeladen, die Abschaffung, bzw. Lockerung der Verpflichtung zur sogenannten prüferischen Durchsicht (Review gemäss PGR Art. 1058 Abs. 2) für Klein- und Kleinstunternehmen gemäss Schwellenwerte nach PGR Art. 1064 Abs. 1 und 1a zu prüfen.
Die Postulatsbeantwortung enthält Ausführungen zum Rechnungslegungs- und Revisionsrecht in Liechtenstein unter Berücksichtigung des EWR-Rechts, zu spezialgesetzlichen Regelungen sowie zum Revisionsrecht in der Schweiz. Im Beantwortungsteil wird auf die Frage der Anzahl betroffener Gesellschaften und deren Revisionskosten eingegangen, zu Auswirkungen auf das Personen und Gesellschaftsrecht (PGR), auf die AHV und die Steuerverwaltung. Ebenfalls wird die in der Landtagsdebatte zitierte Studie der Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW in einem Kapitel mit Ausführungen zum Vergleich mit der Schweiz ausführlich dargestellt.
Die Anwendung der vom EWR-Recht vorgegebenen Möglichkeit zur Befreiung von der Revisions- resp. Reviewpflicht für Unternehmen innerhalb bestimmter Schwellenwerte wäre aus Sicht der liechtensteinischen Gewerbebetriebe eine finanzielle Erleichterung. Eine solche Deregulierungsmassnahme hat jedoch tiefgreifende Auswirkungen auf das PGR, welches mehrfach auf die Revisionspflicht verweist. Eine besondere Problematik stellt sich dabei zur Frage der Inhaberaktien, deren Verwahrung von den Revisionsgesellschaften geprüft wird.
Eine solche Deregulierung würde bedeuten, dass die bisherigen, kommerziell ausgerichteten Sitzgesellschaften ebenfalls von dieser Pflicht befreit würden. Diese zentrale Frage müsste in einem Vernehmlassungsverfahren eingehend geprüft und diskutiert werden. Die Steuerverwaltung sieht eine solche Aufhebung der Revisions- bzw. Reviewpflicht sehr kritisch, da sie sich bei der Veranlagung der Unternehmen wesentlich auf die geprüften Abschlüsse abstützt. Sie befürchtet eine Qualitätseinbusse bei den Abschlüssen und müsste einer solchen Situation auch mit zusätzlichen personellen Ressourcen begegnen. Die AHV sieht hingegen keine direkten Auswirkungen bei einer Aufhebung der Revisions- resp. Reviewpflicht für Kleinunternehmen, da sie die Arbeitgeberkontrollen nach den Vorgaben des AHV-Gesetzes mit eigenen Revisoren durchführt.
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