ikr: Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch mit Italien wird dem Landtag unterbreitet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag an den Landtag zu einem Steuerinformationsabkommen (TIEA) und einem Zusatzprotokoll genehmigt. Das Abkom-men wurde am 26. Februar 2015 in Rom unterzeichnet.
Das TIEA orientiert sich an den geltenden internationalen Standards. Das Abkommen tritt nach Abschluss der beiderseitigen Genehmigungsverfahren in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werden vorhandene steuerliche Benachteiligungen für liechtensteinische Unternehmen in Italien aufgehoben, welche auf dem noch fehlenden Informationsaus-tausch beruhen.
Die im Zusatzprotokoll getroffene Regelung ermöglicht, dass italienische Steuerpflichtige mit Vermögen in Liechtenstein am derzeit laufenden italienischen Selbstanzeigeprogramm zu den bestmöglichen Bedingungen teilnehmen können. Das Zusatzprotokoll sieht die Möglichkeit vor, auf der Basis des geltenden OECD-Standards Ersuchen zu stellen, um Personen zu identifizieren, die nicht am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilgenommen haben und unversteuerte Vermögenswerte verschleiern wollen. Dem kooperativen Verhalten der liechtensteinischen Finanzinstitute bei der Regularisierung ihrer Kunden wird positiv Rechnung getragen. Damit wird das Risiko der Strafverfolgung von Finanzinstituten und ihren Angestellten reduziert. Das Zusatzprotokoll wird auf Ersuchen, die Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume ab dem 26. Februar 2015 betreffen, anwendbar sein.
Die getroffenen Vereinbarungen bilden die Grundlage für eine vertiefte Steuerkooperati-on zwischen beiden Ländern, in welcher in einem nächsten Schritt auch die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches und die Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens vorgesehen ist.
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