ikr: Vernehmlassungsvorlage zum AIA-Gesetz verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an der Sitzung vom 12. Mai die Vernehmlassungsvorlage zum Gesetz über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) verabschiedet.
Mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 hat sich Liechtenstein bereit erklärt, Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) von Steuerinformationen auf Basis des OECD-Standards mit Partnerstaaten zu verhandeln. Liechtenstein hat sich im Oktober 2014 gegenüber dem Global Forum on Transparency and Exchange of Information (Global Forum) politisch dazu verpflichtet, erstmals im September 2017 Informationen betreffend das Kalenderjahr 2016 automatisch auszutauschen.
Unter dem AIA erstatten Finanzinstitute Meldungen an ihre nationalen Steuerbehörden, welche diese Informationen an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten weiterleiten. Das vorliegende AIA-Gesetz regelt die Umsetzung der zukünftigen internationalen Abkommen, die einen automatischen Informationsaustausch für Informationen über Finanzkonten vorsehen werden.
Das AIA-Gesetz regelt insbesondere die Pflichten liechtensteinischer Rechtsträger und Finanzinstitute, die Rechte und Pflichten der meldepflichtigen Personen, die Weiterleitung der Informationen durch die Steuerverwaltung, die Vertraulichkeit und Datensicherheit, die anwendbaren Verfahren, die Missbrauchsbestimmungen sowie die Strafen für Widerhandlungen.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 12. Juni 2015. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder auf deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09