ikr: Regierung beschliesst Verordnung über den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Juli 2015 die Verordnung über den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung genehmigt. Durch den Zollvertrag mit der Schweiz sind die Rechtvorschriften der schweizerischen Chemikaliengesetzgebung in Liechtenstein direkt anwendbar. Eine Liechtensteiner Verordnung wurde von der Regierung aber bislang nicht erlassen, was nun nachgeholt wird. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage hat sich eine Verwaltungspraxis etabliert. Die Verordnung über den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung normiert nun diese Praxis, weshalb keine Auswirkungen auf die Beteiligten zu erwarten sind.
In der Verordnung wird das Amt für Umwelt als die zuständige Behörde im Bereich gefährlicher Stoffe, Zubereitungen, Gegenstände, Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel und Dünger (Chemikaliengesetzgebung) benannt. Für die Einhebung der Gebühren, die im Rahmen des Vollzugs der schweizerischen Chemikalienvorschriften entstehen, wird auf die Verordnung über die Einhebung der Gebühren im Bereich der Chemikalien (ChemGebV) verwiesen. Der gängigen Praxis entsprechend sollen die Gebühren dem Verursacher kostendeckend auferlegt werden.
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