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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. Juli 2015 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.

Urteil des Staatsgerichtshofes

Der Staatsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 1. Juli 2014 (StGH 2013/50) mehrere Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) mit Wirkung ab dem 11. Dezember 2015 als verfassungswidrig aufgehoben. Vom Staatsgerichtshof wurde im Wesentlichen bemängelt, dass die Regelungen des Amtshilfeverfahrens im Wertpapierbereich den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzen würden und die zeitliche Dauer des Informationsverbots nicht angemessen sei.

Internationale Vorgaben und Verfassungskonformität

Ein funktionierendes Verfahren zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden im Bereich der Wertpapieraufsicht ist für den liechtensteinischen Finanzplatz essentiell. Daher ist es auch unerlässlich, dass Liechtenstein die entsprechenden internationalen Standards umsetzt und dadurch den Zugang zu den europäischen und internationalen Finanzmärkten sicherstellt. Ziel der Vorlage ist eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Verfahrens zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden im Bereich der Wertpapieraufsicht - unter Berücksichtigung der internationalen Standards sowie unter Berücksichtigung des vom Staatsgerichtshof vorgegebenen Rahmens.

Rechtliches Gehör und Dauer des Informationsverbots

Um den Anforderungen der Verfassungsmässigkeit Genüge zu tun, soll die richterliche Überprüfung und Genehmigung eines Ersuchens künftig erst nach erfolgter Informationsbeschaffung durch die FMA und einer allfälligen Äusserung durch den Informationsinhaber erfolgen. Hinsichtlich der Dauer des Informationsverbots und dem nachgelagerten Beschwerderecht soll künftig eine kürzere Frist von 12 Monaten zum Tragen kommen. Diese soll in begründeten Fällen jedoch höchstens um weitere 12 Monate verlängert werden können.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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