ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und weiterer Gesetze
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. September 2015 die Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und weiterer Gesetze genehmigt. Damit kann die Vorlage in der Oktober-Sitzung des Landtages in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet werden.
Die umfassende Reform des Krankenversicherungsgesetzes, welche Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums sowohl auf Seiten der Versicherten als auch der Leistungserbringer umfasst, wurde anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrages ausführlich debattiert. Nach Würdigung der vorgebrachten Argumente wurden insbesondere die nachfolgenden Anpassungen vorgenommen:
Befristung von OKP-Verträgen
An Stelle von im Bericht und Antrag zur ersten Lesung vorgeschlagenen befristeten Vierjahresverträgen zwischen Krankenkassenverband und Leistungserbringern sollen unbefristete Verträge mit einem definierten Kündigungsrecht für den Krankenkassenverband treten. Die Regierung macht per Verordnung Vorgaben über den Inhalt der Verträge. Die Einhaltung der Verträge ist vom Krankenkassenverband zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Aufsichtsbehörde alle zwei Jahre oder auf Verlangen Bericht zu erstatten. Dadurch werden rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Nichtgewährung von Anschlussverträgen vermieden, und es wird ein kürzeres Prüfintervall festgelegt, als dies bei fixen Vertragslaufzeiten der Fall wäre.
Straffung des Instanzenzuges
Die Regelungen, welche Streitigkeiten zwischen den Leistungserbringern und dem Krankenkassenverband betreffen, wurden überarbeitet. Bei Wirtschaftlichkeitsverfahren und bei der Besetzung von Bedarfsplanungsstellen wurde der Instanzenzug durch die Abschaffung der vorgelagerten aussergerichtlichen Schiedskommissionen schon auf die erste Lesung hin gestrafft. Eine weitere Beschleunigung zukünftiger Verfahren soll erreicht werden, indem für die Benennung der Schiedsrichter und des Vorsitzenden des Schiedsgerichts klare Fristen gesetzlich vorgegeben werden. Dadurch werden Möglichkeiten zur Verzögerung von Verfahren stark eingeschränkt.
Gesetzliche Verankerung des TARMED
Das Schweizer Tarifsystem für ambulante Arztleistungen wird mittels einer gesetzlichen Bestimmung für Liechtenstein übernommen. Die Aufwendungen zur Gestaltung und Pflege eines eigenen Tarifwerks entfallen dadurch in Zukunft.
Erhöhung der Einkommensgrenzen für Paare bei der Prämienverbilligung bereits ab 2016
Die Erhöhung der Einkommensgrenzen für Ehepaare im Bereich der Prämienverbilligung soll schon im Jahr 2016 wirksam werden.
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