ikr: Liechtenstein und Österreich passen Abkommen zur Anerkennung von Human- und Tierarzneimitteln an
Vaduz (ots/ikr) -
Am Rande des Treffens der deutschsprachigen Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister vom 4. September 2015 in Wien, haben Regierungsrat Mauro Pedrazzini und die österreichische Bundesministerin für Gesundheit, Sabine Oberhauser, eine Änderung des Abkommens betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein unterzeichnet.
Mit dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vom 31. Mai 2010 konnte erreicht werden, dass Liechtenstein nicht am im EWR-Abkommen vorgesehenen gegenseitigen Anerkennungsverfahren bzw. am dezentralisierten Verfahren teilnehmen muss und auch keine diesbezüglichen Zulassungen ausstellen muss. Stattdessen haben die auf Grund dieser Verfahren erteilten österreichischen Genehmigungen in Liechtenstein automatisch Gültigkeit, sofern der Antragssteller dies explizit beantragt. Die EU-Pharmakovigilanz-Gesetzgebung wurde seit Abschluss des Abkommens einer grundlegenden inhaltlichen Überarbeitung unterzogen, um einerseits Verbesserungen der Überwachung von Arzneimittelrisiken und andererseits Synergieeffekte durch gemeinsame Bewertungsverfahren zu erzielen. Im Zusammenhang mit der Übernahme der entsprechenden Richtlinien in das EWR-Abkommen muss auch das Abkommen mit Österreich leicht angepasst werden.
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