ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Vornahme struktureller Anpassungen bei den ordentlichen Gerichten
Vaduz (ots/ikr) -
In der Regierungssitzung vom 29. September 2015 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Richterdienstgesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet. Die erste Lesung wird voraussichtlich im November-Landtag 2015 erfolgen.
Im Rahmen dieses Projekts werden verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Strukturen beim Landgericht, beim Obergericht und beim Obersten Gerichtshof vorgeschlagen. Die geplanten Reformen betreffen eine Anpassung der Organisation des Kriminalgerichts, ein Ausnehmen des Obergerichts von der gestaffelten Richterbestellung sowie das Vorsehung einer doppelten Stellvertretung für die Präsidenten der ordentlichen Gerichte.
Aus Effizienzgründen sollen die Gerichtspräsidenten in Zukunft auch Regelungen über die Ferienplanung der vollamtlichen Richter sowie deren Anwesenheit im Amt vorgeben können. Ebenso soll die Geschäftsverteilung des Landgerichts künftig nicht mehr vom Kollegium der Landrichter, sondern vom Landgerichtspräsidium festgesetzt werden.
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