ikr: Interpellationsbeantwortung betreffend einen Vergleich der Lohnnebenkosten
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat am 3. November 2015 die Interpellationsbeantwortung betreffend die Lohnnebenkosten in Liechtenstein im Vergleich mit den umliegenden Ländern Schweiz, Österreich und Deutschland zu Handen des Landtags genehmigt.
Drei Abgeordnete hatten mit Datum vom 3. August 2015 die Interpellation zu den Lohnnebenkosten in Liechtenstein im Vergleich mit den umliegenden Ländern Schweiz, Österreich und Deutschland eingereicht, welche vom Landtag in seiner Sitzung vom 2./3./4./ September 2015 an die Regierung überwiesen wurde. Die Interpellanten erachten einen Vergleich der Lohnnebenkosten mit den umliegenden Ländern, gerade im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung des Krankenversicherungsgesetzes, der AHV und der betrieblichen Personalvorsorge als eine wichtige Entscheidungsgrundlage.
Die Regierung hat die verschiedenen Fragestellungen aufgenommen und bearbeitet und stellt die verschiedenen Lohnnebenkosten in der Interpellationsbeantwortung dar. Die Interpellationsbeantwortung der Regierung zeigt u.a. die schwierige Vergleichbarkeit der Lohnnebenkosten auf, da die Sozialversicherungssysteme in den entsprechenden Ländern unterschiedlich ausgestaltet sind.
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