ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Ratifizierung des Übereinkommens gegen Menschenhandel
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Ratifizierung des Europaratsübereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet.
Unter Menschenhandel versteht man die Anwerbung, Vermittlung oder das Anbieten von Menschen zur sexuellen Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Entnahme von Organen. Opfer werden meist durch falsche Versprechungen, Drohungen oder Gewalt in einen anderen Staat gelockt, in dem sie ausgebeutet werden. Aufgrund der Illegalität von Menschenhandel gibt es keine verlässlichen Opferzahlen. Die EU schätzt die Zahl der in ihren Mitgliedsstaaten beschäftigten Zwangsarbeiter auf etwas über 800 000.
Liechtenstein ist nach aktuellen Erkenntnissen kein Transit- oder Zielland für Menschenhandel, bisher ist es zu keiner Verurteilung gekommen. Dennoch gilt es, durch die Ratifikation des Europaratsübereinkommens insbesondere in Zeiten wachsender Migrationsströme ein klares Zeichen zur Stärkung der Menschenrechte und zur Bekämpfung des Menschenhandels zu setzen. Wie die Expertengruppe gegen Menschenhandel des Europarats zudem immer wieder betont, kann diesem Phänomen nur durch einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen, wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Prävention begegnet werden - Aspekte, die durch die Ratifikation des Abkommens gestärkt werden.
Das Abkommen schafft einen einheitlichen Rahmen zur Prävention und Bestrafung von Menschenhandel in all seinen Formen. Es stärkt den Opferschutz und die Opferhilfe sowie die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieser Straftat. Zudem ist ein Überwachungsmechanismus zur Umsetzung vorgesehen, der durch eine Expertengruppe des Europarats wahrgenommen wird.
Der Bericht und Antrag an den Landtag kann bei der Regierungskanzlei bezogen werden und ist auf der Homepage www.rk.llv.li verfügbar.
Kontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Martin Hasler, Amt für Auswärtige Angelegenheiten,
T +423 236 74 76