ikr: Zivilschützer im Einsatz für den Kulturgüterschutz
Vaduz (ots/ikr) -
Unter der gemeinsamen Leitung des Amtes für Bevölkerungsschutz und des Amtes für Kultur wurden Mitglieder der Zivilschutzorganisation Liechtenstein in einem erstmaligen Fachkurs über die Grundsätze und Aufgaben des Kulturgüterschutzes geschult.
Der wirkungsvolle Schutz des Kulturgutes ist eine Aufgabe, die letztlich nur in Kooperation vieler Stellen gelingt. Dies haben am Samstag vor einer Woche auch die 25 Angehörigen der Zivilschutzgruppen der Gemeinden im erstmals durchgeführten Fachkurs "Kulturgüterschutz" erfahren. Gemeinsam wurde über die Möglichkeiten von Evakuations- und Schutzmassnahmen für Kulturgüter bei Schadenereignissen diskutiert und zusammen mit den Zivilschützern die neue Notfallplanung des Landesarchivs geübt.
Kulturgüter in Gefahr
Die Zerstörung, gewaltsame Aneignung und Verschleppung von Kunstwerken und Kulturgütern reicht bis in die Anfänge der Menschheitsgeschichte zurück und ist leider auch heute noch aktuell. Diese unerfreuliche Tatsache belegt auch, dass der Mensch der Kultur schon immer einen sehr hohen Stellenwert beigemessen hat. Unter dem Einfluss der Schäden, die während des Zweiten Weltkrieges auch zahlreiche Kulturgüter betrafen, wurde am 14. Mai 1954 in Den Haag (NL) das sogenannte "Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" verabschiedet. Mit dem Beitritt zum "Haager Abkommen" im Jahre 1960 verpflichtete sich auch Liechtenstein, den Schutz des Kulturguts auf ihrem Gebiet und denjenigen auf dem Hoheitsgebiet anderer Vertragspartner zu verwirklichen und zu respektieren. Gefahren für das Kulturgut stellen in unseren Breitengraden aber nicht in erster Linie bewaffnete Konflikte dar, sondern vielmehr Naturkatastrophen, Brände, Wassereinbrüche, Diebstähle oder Vandalenakte. So konzentrieren sich die Präventivmassnahmen zur Sicherung des Kulturguts primär auf die Erstellung von Verzeichnissen, die Planung von Notfallmassnahmen zum Schutz gegen Feuer oder Gebäudeeinsturz und die Vorbereitung der Verlagerung von beweglichem Kulturgut in Notdepots.
Kurs zeigt Handlungspotenzial auf
Der Fachkurs sollte letztlich auch aufzeigen, wie die Zivilschutzkräfte die Kulturgüterinstitutionen im Bedarfsfalle unterstützen können. Dies wurde am Beispiel des neu erstellen Notfallplans des Landesarchivs praktisch durchgespielt. Dazu Denkmalpfleger Patrik Birrer vom Amt für Kultur: «Konkret beschreibt der Notfallplan Massnahmen und Vorgehen zum Schutz des Kulturguts vom Zeitpunkt des Eintretens eines Schadenereignisses bis hin zur normalen Betriebswiederaufnahme. Die Einsatzdokumentation ist also ein Handbuch, welches die sensiblen Kulturgüter auflistet und Massnahmen zu deren Schutz aufzeigt. Dieses Handbuch ist aber nur so gut, wie die Menschen, die dahinter stehen und uns bei dieser Aufgabe unterstützen. Dank dem Kurs wissen wir nun, dass wir im Notfall auch auf die Hilfe des Zivilschutzes zählen können.»
Kontakt:
Amt für Kultur
Patrik Birrer, Leiter Denkmalpflege
T +423 236 62 82