ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution für Liechtenstein
Vaduz (ots/ikr) -
Am 17. November 2015 verabschiedete die Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Vereins für Menschenrechte sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamts in das Amt für soziale Dienste. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. Januar 2015.
Schwerpunkt des Vernehmlassungsberichts ist die Schaffung eines unabhängigen Vereins, welcher sich insbesondere für die Grund- und Menschenrechte der besonders verletzlichen Gruppen in Liechtenstein einsetzt. Dazu gehören bspw. Kinder, Menschen mit Behinderungen, Andersgläubige, Flüchtlinge und Asylsuchende sowie soziale Gruppen, welche aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung besonders von Benachteiligungen betroffen sind. Mit der Schaffung einer liechtensteinischen Menschenrechtsinstitution kann die Forderung der Zivilgesellschaft nach einer unabhängigen Anlauf- und Beratungsstelle erfüllt werden. Es entspricht zudem dem grundlegenden Anliegen der Regierung, den hohen Menschenrechtsstandard im Inland zu bewahren und die elementaren Grundrechte des Einzelnen zu fördern. Ausserdem wird dadurch eine langjährige internationale Empfehlung umgesetzt und somit die Glaubwürdigkeit der liechtensteinischen Aussenpolitik im Bereich der Menschenrechte gestärkt.
Verwaltungsreorganisation im Bereich Integration und Chancengleichheit
Gleichzeitig sollen die Zuständigkeiten bzw. Aufgaben im Bereich der Integration und Chancengleichheit in der Landesverwaltung besser organisiert und gebündelt werden. Dadurch sollen Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Neu soll das Amt für Soziale Dienste die zentrale Fachstelle der Regierung für Fragen der Integration und der Chancengleichheit sein.
Der Vernehmlassungsbericht der Regierung sieht vor, dass die staatlichen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit sowie die spezifischen Integrationsprojekte des Ausländer- und Passamts in das Amt für Soziale Dienste überführt werden. Die unabhängigen Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit sollen dem neuen Verein für Menschenrechte übertragen werden, ebenso die Aufgaben der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Kommission für Integrationsfragen. Neu soll auch die Ombudsperson für Kinder und Jugendliche beim neuen Verein angesiedelt werden.
Durch die Verlagerung und Bündelung von Aufgaben können die Stabsstelle für Chancengleichheit, die Kommission für Chancengleichheit, die Kommission für die Gleichstellung von Mann und Frau und die Kommission für Integrationsfragen in der bestehenden Form aufgelöst werden.
Die Regierung erwartet, dass durch die neue Organisation und vor allen mit der Schaffung des Vereins für Menschenrechte neue Impulse für die Chancengleichheit in Liechtenstein gesetzt werden können.
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