ikr: CO2-Verordnung angepasst
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat am 24. November 2015 die Abänderung der CO2-Verordnung beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil der CO2- Gesetzgebung ist die Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Ab dem 1. Januar 2016 wird die CO2-Abgabe von heute 60 auf 84 Franken erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 16 auf 22 Rappen pro Liter Heizöl, resp. von 12 auf 17 Rappen pro Kubikmeter Erdgas. Damit verstärkt sich der Anreiz, weniger fossile Brennstoffe einzusetzen und vermehrt auf erneuerbare Energien umzustellen.
Liechtenstein hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Diese Reduktion ist in erster Priorität mit Massnahmen im Inland zu erbringen. Ungefähr 45 Prozent der Treibhausgase in Liechtenstein stammen aus fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas.
Die CO2-Abgabe ist eine Umweltlenkungsabgabe mit dem Ziel, die Verbraucher durch eine Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas zu einem effizienteren Einsatz dieser Brennstoffe oder zu einem Wechsel hin zu erneuerbaren Energien zu motivieren, was einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Liechtensteins darstellt. Im Unterschied zu einer Steuer werden die Erträge aus der CO2-Abgabe aus der Wirtschaft grösstenteils wieder an die Wirtschaft zurückverteilt. Zusätzlich haben bestimmte Unternehmen gemäss Anhang 4 der CO2-Verordnung die Möglichkeit, verbindliche Verminderungsverpflichtungen einzugehen und sich im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreien zu lassen.
Mit der Abänderung der CO2-Verordnung kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus dem im Jahr 2010 mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag über Umweltabgaben nach. Hiernach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben in sein Landesrecht. Der Vollzug der CO2-Vorschriften wird zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen.
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