ikr: Regierung erlässt Abfallbewirtschaftungsverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. März 2016 die Abfallbewirtschaftungsverordnung erlassen.
Gemäss Art. 50a des Umweltschutzgesetzes kann die Regierung für Anlagen und Tätigkeiten im Bereich der Abfallbewirtschaftung, die möglicherweise schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt haben können und keiner Bewilligung bedürfen, Vorschriften erlassen. Zur Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG ist der Erlass einer Verordnung, die beispielsweise eine Registrierungspflicht für Anlagen zur gewerbsmässigen Sammlung und Beförderung sowie Händler oder Makler von Abfällen vorsieht, notwendig.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83