ikr: Liechtenstein bekräftigt sein Bekenntnis zum BEPS-Projekt der OECD
Vaduz (ots/ikr) -
Die OECD und die G20-Staaten haben sich zum Ziel gesetzt, gegen Steuervermeidung in multinationalen Unternehmen vorzugehen. Sie haben Massnahmen gegen die sogenannte Aushöhlung der Steuerbasis und die künstliche Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) erarbeitet. Das BEPS-Projekt will Länder dabei unterstützen, ihre Steuerbasis zu schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass mittels international anerkannter Regeln, welche global Anwendung finden sollen, die Rechtssicherheit für Steuerzahler gewährleistet wird. Dabei sollen aber auch Doppelbesteuerungen und Einschränkungen für grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten vermieden werden.
Die OECD hat dazu einen Aktionsplan erarbeitet, welcher insgesamt 15 Massnahmen mit entsprechenden Umsetzungsempfehlungen umfasst. Der Abschlussbericht wurde im Oktober 2015 veröffentlicht. Liechtenstein hat die Arbeiten der OECD eng verfolgt und deren Ergebnisse laufend analysiert. In diesem Zusammenhang hat Liechtenstein bereits mehrfach bestätigt, dass es neue globale Standards der OECD im Bereich der Unternehmensbesteuerung in seinem nationalen Steuerrecht und in seiner internationalen Steuerpolitik berücksichtigen wird. Liechtenstein betont dabei die Wichtigkeit der Gewährleistung eines "Level Playing Field" unter den Ländern.
Im Februar 2016 haben die OECD und die G20-Staaten ein Forum ins Leben gerufen, welches die Umsetzung der BEPS-Massnahmen begleiten soll. Das Forum bietet allen interessierten Staaten die Möglichkeit, gleichberechtigt bei den Arbeiten mitzuwirken. Liechtenstein unterstützt die Bestrebungen der OECD zur Schaffung eines solchen Instrumentariums.
Die Regierung hat die Steuerverwaltung beauftragt, einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Anpassung des Steuergesetzes auszuarbeiten. Die Vernehmlassung soll folgende Punkte zur Umsetzung von Massnahmen gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) beinhalten:
- Einführung des Korrespondenzprinzips für Dividenden im Konzernverhältnis zur Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung
- Einführung des Country-by-Country Reportings für Konzerne mit einem Umsatz von mindestens als 750 Mio. EUR
- Regelung betreffend Transferpreise (Dokumentationspflicht für grosse Unternehmen)
- Übergangsregelung für die bestehende IP-Box-Regelung bis Ende 2020
- Aufnahme des Begriffs "Ruling" samt Kosten- und Rechtsfolgen
Die Anpassung des Steuergesetzes soll noch dieses Jahr dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
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