ikr: Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. April 2016 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgetretenen Fragen betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) verabschiedet.
Die vorgeschlagene Teilrevision des Personenfreizügigkeitsgesetzes ist aufgrund von Beanstandungen der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) an der bisherigen Umsetzung der zugrundeliegenden Unionsbürgerschafts-Richtlinie 2004/38/EG in das liechtensteinische Recht notwendig.
Am 4. Dezember 2015 hat der Landtag die Vorlage in erster Lesung beraten. Die dabei aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere die Berücksichtigung von Schweizer Staatsangehörigen bei der Begriffsbestimmung von sogenannten "Weiteren Berechtigten" und die geplante Unterscheidung in Bezug auf die Dauer des Wohnsitzerfordernisses des nachzugsberechtigten Lebenspartners. Zudem wurden die Auswirkungen des geplanten Zuzuges von "Weiteren Berechtigten" auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung sowie damit zusammenhängende Fragen diskutiert.
Im Rahmen der verabschiedeten Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich im Mai in zweiter Lesung behandeln.
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