ikr: Beschluss Nr. 39/2016 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Vaduz (ots/ikr) -
Mit Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 5. Februar 2016 wurde die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen in das EWR-Abkommen übernommen.
Der EWR-rechtlichen Verpflichtung Liechtensteins, die gegenständliche Richtlinie ins innerstaatliche Recht zu übernehmen, soll durch eine entsprechende Anpassung der geltenden liechtensteinischen Rechnungslegungsvorschriften im Personen- und Gesellschaftsrecht nachgekommen werden. Betroffen sind Unternehmen von öffentlichem Interesse (EWR-börsenkotierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungsunternehmen) mit mehr als 500 Mitarbeitern. Die Regierung hat bereits eine entsprechende Vernehmlassung durchgeführt, deren Frist am 15. Januar 2016 endete. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen wurden von den Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich begrüsst und nur minimale Anpassungen der Regierungsvorlage angeregt.
Unabhängig von der konkreten Umsetzung der Richtlinie im Personen- und Gesellschaftsrecht bedarf der aktuelle Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des Landtages, da es sich hierbei um einen Staatsvertrag handelt, durch welchen Verpflichtungen im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung eingegangen werden.
Die Regierung hat daher in ihrer Sitzung vom 5. April 2016 einen entsprechenden Bericht und Antrag genehmigt, auf dessen Grundlage der Landtag dem gegenständlichen Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses seine Zustimmung erteilen soll.
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