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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 12. April 2016 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Arzneimittelgesetz) zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Abänderung des Gesetzes werden drei EU-Richtlinien in die liechtensteinische Gesetzgebung übernommen. Gleichzeitig sollen die EWR-Verordnungen, die seit der letzten Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes neu dazugekommen sind, zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit in das EWR-Arzneimittelgesetz aufgenommen werden.

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hat am 8. Oktober 2013 die Übernahme der Richtlinien 2010/84/EU, 2012/26/EU und 2011/62/EU ins EWR-Abkommen beschlossen. Der Landtag hat der Übernahme im März 2014 zugestimmt. Die Richtlinien sind Teil des sogenannten "Pharmaceutical Packages", das dem Europäischen Wirtschaftsraum mehr Sicherheit im Hinblick auf Arzneimittel bringen soll.

Die Richtlinien 2010/84/EU und 2012/26/EU betreffen die Pharmakovigilanz. Der Begriff Pharmakovigilanz umfasst die Überwachung von Arzneimitteln, die zur Prophylaxe, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten angewendet werden. Das Ziel der Richtlinien ist, die bestehenden Pharmakovigilanz-Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu stärken und zu straffen. Die Richtlinie 2011/62/EU bezweckt, das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette zu verhindern. Ebenso werden Versandhandelsapotheken verpflichtet, auf ihrer Website das gemeinsame europäische Versandhandelslogo zu verwenden, wenn sie über das Internet Arzneimittel zum Verkauf anbieten.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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