ikr: Regierung verabschiedet die Berichte und Anträge zu den europäischen Aufsichtsbehörden und weiteren Rechtsakten
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 12. April 2016 sechs Berichte und Anträge betreffend die Übernahme des Europäischen Aufsichtssystems im Finanzdienstleistungsbereich in das EWR-Abkommen verabschiedet.
Dieses erste Übernahmepaket umfasst insgesamt 31 EU-Rechtsakte, konkret die EBA-, ESMA- und EIOPA-Verordnungen, die ESRB-Verordnung, die AIFM Richtlinie und deren EU-Durchführungsrechtsakte, die Verordnung über Kreditratingagenturen (CRA) samt den EU-Durchführungsrechtsakten, die Leerverkäufe Verordnung (Short Selling Verordnung) samt den EU-Durchführungsrechtsakten und die EMIR Verordnung, sowie die Abänderung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs (ÜGA) und der Einfügung eines neuen Protokolls 8 zum ÜGA.
Nachdem im EFTA-ECOFIN-Ministerrat am 14. Oktober 2014 eine politische Einigung zwischen der EU-Seite und den EWR/EFTA-Staaten erzielt werden konnte, wurden in intensiven Detailverhandlungen die einzelnen EWR-Übernahmebeschlüsse ausgearbeitet. Mit den EWR-Übernahmebeschlüssen soll die Grundlage für eine rasche Bereinigung des EWR-Rechtsbestandes geschaffen werden. Der Landtag wurde bereits mit mehreren nationalen Umsetzungsmassnahmen der vom ersten Paket umfassten EU-Rechtsakte befasst. Durch die vorgängige Vorlage der EWR-Übernahmebeschlüsse an den Landtag soll sichergestellt werden, dass die EWR-Übernahmebeschlüsse am Tag nach der Unterzeichnung im Gemeinsamen EWR-Ausschuss in Kraft treten können, sofern alle nationalen Zustimmungsverfahren in allen drei EWR/EFTA Staaten zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sind.
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