ikr: Liechtenstein und Island paraphieren Doppelbesteuerungsabkommen
Vaduz (ots/ikr) -
Am 14. April 2016 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Island paraphiert. Damit konnten die im Herbst 2015 aufgenommenen Gespräche erfolgreich abgeschlossen werden. Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des BEPS-Projektes der OECD und der G20-Länder, welches sich gegen die Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext richtet.
Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Es berücksichtigt die gemeinsame Mitgliedschaft der beiden Länder im EWR und regelt auch klarstellend die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle auch eine Schiedsklausel vereinbart.
Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Irene Salvi, Steuerverwaltung Internationales
T +423 236 68 20