ikr: Anpassung des Rechnungslegungsrechts
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 2016 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) genehmigt.
Mit dem Bericht und Antrag soll die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte grosse Unternehmen und Gruppen umgesetzt werden. Die Richtlinie richtet sich an grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse. Das sind Banken, Versicherungsunternehmen und Unternehmen, die im Europäischen Wirtschaftsraum börsenkotiert sind. "Gross" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Unternehmen im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen.
Die betroffenen Unternehmen sollen künftig zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in den (konsolidierten) Jahresbericht verpflichtet werden. In dieser Erklärung ist über nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, aber auch über die Massnahmen zur Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten.
Wie auch schon bei anderen Gesetzgebungsverfahren, bei denen im Rahmen der Umsetzung von EWR-Vorgaben das liechtensteinische Rechnungslegungsrecht angepasst worden ist, sieht auch das gegenständliche Gesetzesprojekt eine Minimalumsetzung der gegenständlichen EWR-Richtlinie vor.
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