ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zum Abkommen mit der Schweiz über die Elementarschadenversicherung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 2016 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung verabschiedet.
Das Verhältnis zwischen der Schweiz und Liechtenstein im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft ist grundsätzlich im Direktversicherungsabkommen vom 19. Dezember 1996 geregelt. Dieses Abkommen gewährleistet, dass sich ein Versicherer, der seinen Sitz in einem der beiden Staaten hat, im jeweils anderen Staat niederlassen kann und grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen anbieten darf. Das neu abgeschlossene Abkommen ergänzt das erwähnte Direktversicherungsabkommen für den Bereich der Elementarschadenversicherungen. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden. Für die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung sorgt der sogenannte Solidaritätskreis dafür, dass vergleichbare Gefahren zu denselben Prämiensätzen versichert werden können. Das neue Abkommen nimmt Liechtenstein in den schweizerischen Solidaritätskreis auf. Der Vollzug des Abkommens erfolgt durch die Finanzmarktaufsichtsbehörden im Rahmen der bestehenden grenzüberschreitenden Aufsichtszusammenarbeit.
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