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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über Ratingsagenturen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 10. Mai 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen und die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet. Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 ist in Liechtenstein nach der Übernahme ins EWR-Abkommen unmittelbar anwendbar.

Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 inklusiv die dazu erlassenen Rechtsakte der EU-Kommission schaffen erstmals einen einheitlichen Rahmen für gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von und Aufsicht über Ratingagenturen im EWR. Im Verhältnis zu den Ratingsagenturen in Liechtenstein ist die EFTA-Überwachungsbehörde die zuständige Behörde, bei der Anträge auf Registrierung einzubringen sind.

Nachdem den national zuständigen Behörden, in Liechtenstein der FMA, eingeschränkte Aufsichtsaufgaben durch die (EG) Verordnung Nr. 1060/2009 zugeteilt werden, ist dazu sowie zu den Strafbestimmungen ein Durchführungsgesetzt über Ratingsagenturen zu erlassen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 17. Juni 2016.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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