ikr: Steuerkooperation: Regierung legt dem Landtag das multilaterale Amtshilfeübereinkommen und das MCAA zur Genehmigung vor
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Mai 2016 den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen; MAK) sowie die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA) an den Landtag verabschiedet.
Das Amtshilfeübereinkommen sowie das MCAA stellen wichtige Meilensteine in der Umsetzung der Finanzplatzstrategie der Regierung dar. Mit der Ratifikation des Amtshilfeübereinkommens und der Genehmigung des MCAA kommt Liechtenstein seiner politischen Verpflichtung nach, die geltenden internationalen Standards umzusetzen.
Amtshilfeübereinkommen als Grundlage für Informationsaustausch auf Anfrage
Das Amtshilfeübereinkommen ist ein umfassendes Instrument der multilateralen Zusammenarbeit im Steuerbereich. 94 Staaten und Gebiete haben es bisher unterzeichnet und in 78 davon ist es bereits in Kraft. Es ermöglicht den Vertragsparteien, sich betreffend einer Vielzahl von Steuern gegenseitig Amtshilfe zu leisten. Der modulare Aufbau des Amtshilfeübereinkommens und die Möglichkeit bestimmte Vorbehalte anzubringen, erlaubt es den Staaten, den Geltungsbereich individuell zu gestalten und bestimmte Arten der Zusammenarbeit auszuschliessen. Die Staaten können damit im vorgegebenen Rahmen individuell entscheiden, zu welchen Formen der Zusammenarbeit sie sich verpflichten wollen. Der Informationsaustausch auf Ersuchen und der spontane Informationsaustausch sind jedoch zwingend vorzusehen. Das Amtshilfeübereinkommen bildet darüber hinaus die Grundlage für die bilaterale Umsetzung des automatischen Informationsaustausches über das MCAA. Liechtenstein wird das Amtshilfeübereinkommen zudem als Grundlage dafür nutzen, die länderbezogene Berichterstattung für grosse Unternehmen ("country by country reporting") sowie den spontanen Informationsaustausch (insbesondere den Austausch von definierten Steuer-Rulings) umzusetzen. Dabei handelt es sich um internationale Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des so genannten BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD.
MCAA ermöglicht Anwendung des AIA
Das MCAA stellt ein Instrument dar, um den von der OECD entwickelten AIA-Standard umzusetzen. Bis heute haben 80 Staaten das MCAA unterzeichnet.
Das MCAA basiert auf dem Gedanken einer einheitlichen Umsetzung des AIA-Standards der OECD. Das MCAA enthält die Verpflichtung zum Austausch bestimmter Informationen, die nach den geltenden Melde- und Sorgfaltspflichtvorschriften gemäss dem von der OECD mit den G20-Staaten ausgearbeiteten Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen (Gemeinsamer Meldestandard) beschafft wurden. Liechtenstein hat den Gemeinsamen Meldestandard mit dem AIA-Gesetz bereits innerstaatlich umgesetzt. Mit den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt der AIA auf Basis des Gemeinsamen Meldestandards über das bereits in Kraft getretene besondere Abkommen, welches das Zinsbesteuerungsabkommen ersetzt und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Für weitere Staaten und Gebiete ausserhalb der EU kann der AIA über das MCAA umgesetzt werden.
Die Frage, mit welchen weiteren Partnern der AIA umgesetzt werden soll, wird durch das MCAA nicht direkt festgelegt. Die bilaterale Aktivierung des AIA mit bestimmten Staaten wird dem Landtag separat zur Genehmigung unterbreitet werden. Erst dann kann das MCAA zwischen Liechtenstein und bestimmten Staaten und Gebieten seine Wirkung entfalten.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Leiterin Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
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