ikr: Regierung beantragt Erhöhung der Mindestertragssteuer für juristische Personen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Mai 2016 den Bericht und Antrag zu Handen des Landtags betreffend die Abänderung von Art. 62 Abs. 2 des Steuergesetzes verabschiedet.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag erfüllt die Regierung den Auftrag des Landtags aus dem Jahre 2013, die Mindestertragssteuer für juristische Personen in der zweiten Hälfte dieser Legislatur erneut zu evaluieren und schlägt eine Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'800 vor. Im Rahmen der Behandlung des Massnahmenpakets III im September 2013 hatte der Landtag beschlossen, vorläufig von der damals vorgeschlagenen Erhöhung abzusehen, da vorerst die Übergangsfrist für die Umstellung der bisherigen Sitzunternehmen auf die ordentliche Besteuerung gemäss Art. 44 ff. SteG abzuwarten sei. Es solle abgewartet werden, welche Mehreinnahmen aufgrund der Umstellung generiert würden.
Bis Mitte April 2016 haben knapp 80% der ehemaligen Sitzgesellschaften die Steuererklärung eingereicht, sodass die Regierung die vom Landtag verlangte neuerliche Evaluation durchführen konnte. Aufgrund dessen kann mit Ertragssteuern von rund CHF 53 Mio. der ehemaligen Sitzgesellschaften gerechnet werden. Unter Ausklammerung eines Einzelfalls belaufen sich die durchschnittlichen Einnahmen pro ehemalige Sitzgesellschaft auf weniger als CHF 2'500, womit die anvisierten Einnahmen von durchschnittlich CHF 3'000 nicht erreicht werden. Aufgrund dessen wird eine Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'800 vorgeschlagen. Mit dieser Erhöhung werden die durchschnittlichen Einnahmen von CHF 3'000 pro ehemalige Sitzgesellschaft erreicht. Insgesamt sind jährliche Mehreinnahmen von CHF 15 Mio. zu erwarten.
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