ikr: Modernisierung des GmbH-Rechts
Vaduz (ots/ikr) -
Die liechtensteinischen Rechtsgrundlagen betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehen zurück auf die Zeit der Entstehung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), konkret auf das Jahr 1926. Dieser Rechtsbestand wurde seit seiner damaligen Schaffung bis heute nicht aktiv reformiert, was dazu geführt hat, dass das liechtensteinische GmbH-Recht heute als veraltet angesehen werden muss; dies insbesondere im Vergleich zu den Nachbarländern sowie auch im Vergleich zu Deutschland.
Das liechtensteinische GmbH-Recht wurde bei seiner Entstehung grossteils aus der Schweiz rezipiert. Und gerade auch in der Schweiz wurde dieses Rechtsgebiet zwischenzeitlich revidiert, zuletzt mit der umfassenden GmbH-Rechts-Revision 2008.
Abgesehen von der Übernahme von EWR-Recht, welches neben der Aktiengesellschaft insbesondere auch die GmbH betraf, fand somit keine proaktive, gestalterische Weiterentwicklung des GmbH-Rechts statt. Diese Situation soll mit einer aktuellen Reform des GmbH-Rechts korrigiert und das Rechtsgebiet modernisiert werden, so Justizminister Thomas Zwiefelhofer.
Ziel der Revision ist es, die GmbH insgesamt deutlich attraktiver zu gestalten. So sind neben einer merklichen Senkung des Mindestkapitals weitere Massnahmen vorgesehen. Das betrifft beispielsweise Gründungserleichterungen oder die gesetzliche Möglichkeit der Vinkulierung von Gesellschaftsanteilen und damit verbunden eine Stärkung der Gesellschaft bzw. deren Fortführungsinteresses. Das kann beispielsweise im Fall des Todes eines Gesellschafters zum Tragen kommen. Die GmbH soll darüber hinaus die Möglichkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit von Jungunternehmern fördern und durch eine Senkung der Zugangshürden die Realisierung einer grösseren Anzahl wirtschaftlicher Ideen ermöglicht werden. So soll Liechtenstein gerade auch für Start-ups attraktiver werden.
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