ikr: Abänderung der Schwerverkehrsabgabe-Verordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom 24. Mai 2016 eine Abänderung der Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe genehmigt.
Die Schweiz und Liechtenstein führten im Jahr 2001 die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein. Die LSVA wird auf Transportfahrzeuge von mehr als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben und gilt für alle inländischen und ausländischen Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz der beiden Staaten.
Gestützt auf die Erfahrungen seit der Einführung der LSVA im Jahr 2001 hat der schweizerische Bundesrat unter anderem verfahrenstechnische Anpassungen gutgeheissen. Liechtenstein ist verpflichtet, diese Rechtsänderungen ins nationale Recht zu übernehmen. Nachdem der liechtensteinische Landtag den notwendigen Gesetzesänderungen zugestimmt hat, war die Verordnung entsprechend anzupassen.
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