ikr: Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih
Vaduz (ots/ikr) -
Der Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih ist seit dem 1. April 2016 allgemeinverbindlich. Auf Antrag der Sozialpartner und nach Durchführung einer Vernehmlassung hat die Regierung in der Sitzung vom 7. Juni 2016 beschlossen, die Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung dieses Gesamtarbeitsvertrages abzuändern. Mit der Änderung wird die Dauer der Allgemeinverbindlichkeit der Lohn- und Protokollvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih vom 31. Dezember 2017 bis zum 31. März 2018 verlängert. Ausserdem wurde ein nachträglich festgestellter Rechnungsfehler in der Lohn- und Protokollvereinbarung behoben.
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Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft
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