ikr: Prämiensenkung im Bereich der Unfallversicherung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Juni 2016 den Tarif für die obligatorische Unfallversicherung gesenkt. Weiters wurde mittels einer Abänderung der Unfallversicherungsverordnung (UVersV) der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes ab 1. Januar 2017 von bisher CHF 126'000 auf CHF 148'200 pro Jahr angehoben.
Die Anpassung des Höchstbetrages erfolgt auf Antrag der in Liechtenstein zugelassenen Unfallversicherer im Rahmen des Tarifantrages ab 2017. Die letzte Anpassung erfolgte 2008.
Anpassung des Höchstbetrages an die Schweiz
Die Anpassung des Höchstbetrages an die Schweiz erfolgt aufgrund einer dortigen gesetzlichen Regelung, welche besagt, dass der Anteil der Versicherten, die voll versichert sein müssen, mindestens 92% betragen muss. Sie ist vor allem aus verwaltungstechnischen Überlegungen sinnvoll.
Die neue Obergrenze wird auf Anfang 2017 auch für die Krankentaggeldversicherung übernommen.
Tarifsenkung in allen Zweigen der Unfallversicherung
Die Tarifanträge der Unfallversicherer sind von der dafür zuständigen OUFL-Kommission beraten worden. Auf Vorschlag der Kommission hat die Regierung folgende Tarifsenkungen festgelegt:
Die durchschnittliche Nettoprämie der Betriebsunfallversicherung (BU) wird um 20%, die Prämie der Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) um 10.2% sowie die Prämie der Freiwilligen Versicherung um 10% gesenkt.
Der Umlagebeitrag für Teuerungszulagen für die BU wird mit 12% der Nettoprämie bzw. für die NBU mit 3% der Nettoprämie festgesetzt.
Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die von der Regierung beschlossenen Tarifsenkungen bedeuten eine Entlastung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber im Ausmass von insgesamt CHF 7.5 Mio. pro Jahr. "Mit dieser Reduktion der Prämien können die Lohnnebenkosten im Bereich der Unfallversicherung deutlich gesenkt werden" betont Regierungsrat Mauro Pedrazzini.
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