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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme Mindestertragssteuer

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Juni 2016 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Diese Gesetzesänderung sieht eine Erhöhung der Mindestertragssteuer für juristische Personen und Trusts auf CHF 1'800 vor. In der Stellungnahme werden die Fragen beantwortet, wobei die Gesetzesvorlage unverändert bleibt. Die Erhöhung der Mindestertragssteuer soll auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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