ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Vorratsdatenspeicherung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Juli 2016 den Vernehmlassungsbericht zur Reform des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung (Vorratsdatenspeicherung) verabschiedet.
Mit Datum vom 8. April 2014 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit seinem Urteil in der Rechtssache C-293/12 die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (2006/24/EG) für ungültig erklärt. Er begründete dies im Wesentlichen damit, dass diese Richtlinie einen Eingriff von besonderer Schwere in die Grundrechte bewirke, welcher sich nicht auf das absolut Notwendige beschränke und daher eine Grundrechtsverletzung bewirke.
Die liechtensteinischen Bestimmungen zur Speicherung von Daten auf Vorrat ("Vorratsdatenspeicherung") sind im Kommunikationsgesetz normiert und stellen eine Umsetzung der Richtlinien 2002/58/EG und 2006/24/EG dar. Mit der Aufhebung der Richtlinie 2006/24/EG stellte sich die Frage, ob die liechtensteinischen Bestimmungen im Hinblick auf das genannte Urteil des EuGH grundrechtskonform sind. Zur Prüfung dieser Frage setzte die Regierung eine Arbeitsgruppe ein. Mit dem nun verabschiedeten Vernehmlassungsbericht werden die von der Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Anpassungsvorschläge in die Vernehmlassung gegeben. Es sind dies schwerpunktmässig: Die Schaffung einer eindeutigen und abschliessenden Definition von "schweren" Straftaten auf welche die Vorratsdatenspeicherung anwendbar ist; der Ausbau der Bestimmungen zur Datensicherheit; die Sicherstellung einer unabhängigen Überwachung; die Sicherstellung eines Rechtsschutzes; die Einführung eines Systems von Sanktionen und die besondere Berücksichtigung von Zeugnisverweigerungsrechten und Berufsgeheimnisträgern.
"Mit der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage werden die erkannten Schwachstellen in den liechtensteinischen Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung gezielt behoben und damit eine grundrechtskonforme Lösung geschaffen, welche dem Schutz der Privatsphäre der Bürger Rechnung trägt." führt Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer aus.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August 2016. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Hubert Wachter, Amt für Justiz
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