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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag zum Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der PRIIP-Verordnung (EU) NR. 1286/2014

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2016 den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Durchführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Durchführungsgesetz; PRIIP-DG) sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.

Der Erlass des PRIIP-Durchführungsgesetzes dient dazu, diese Verordnung rechtzeitig zum 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen und die zwingend erforderlichen Rechtsgrundlagen für die tatsächliche Durchführung in Liechtenstein zu schaffen. Die PRIIP-VO (EU) befindet sich noch im Übernahmeverfahren in das EWR-Abkommen.

Die Verordnung verstärkt die Informations- und Transparenzpflichten und verschärft Verhaltenspflichten beim Vertrieb von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten, indem einheitliche Vorschriften für das Format und den Inhalt eines Basisinformationsblattes (Key Information Document - KID) festgelegt werden. Durch die Einführung dieses standardisierten KID für nahezu alle für Kleinanleger in Frage kommenden Produkte wird die Verständlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit der Produktinformation gewährleistet. Damit soll die Vergleichbarkeit unterschiedlichster Anlageprodukte umfassend für den gesamten EWR sichergestellt und ein einheitliches Anlegerschutzniveau geschaffen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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