ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts ("Liechtenstein Venture Cooperative", LVC)
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Juli 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrecht verabschiedet. Die Regierung schlägt vor, Art. 483 PGR zur Kleinen Genossenschaft um einen Absatz zu erweitern, wonach kleine Genossenschaften auch zum Zwecke der gemeinsamen Ausarbeitung und Entwicklung einer Innovation oder des Haltens von Beteiligungen zur Verwertung dieser Innovation errichtet werden können.
Die Anwendung der kleinen Genossenschaft für Innovationszwecke ist heute im Rahmen der exemplarischen Aufzählung im Art. 483 bereits möglich. Durch die explizite Verankerung von Innovation als Anwendungszweck der kleinen Genossenschaft wird die Sichtbarkeit und Rechtssicherheit verstärkt.
Die Innovationsfähigkeit ist eine entscheidende Grundlage für den zukünftigen Wohlstand. Das gilt nicht nur für Industrie und Gewerbe, sondern besonders auch für den Finanzplatz. Neue Geschäftsideen werden von Marktteilnehmern und nicht von der Verwaltung entwickelt. Der Staat muss dabei für optimale Rahmenbedingungen sorgen, aber auch konkrete Impulse setzen, um die Innovationsfähigkeit zu stärken. Deshalb wurde seitens der Regierung das Instrument der "Liechtenstein Venture Cooperative" (LVC) entwickelt. Sie bildet eine einfache, kostengünstige und rechtssichere Plattform für die Kooperation von verschiedenen Personen in den frühen Phasen der Innovation. Mit ihr können Innovatoren direkt zu Beginn des Projekts die Idee in eine professionelle Struktur einbringen, um sie danach in Zusammenarbeit mit Partnern weiterzuentwickeln. Im Erfolgsfall kann die LVC in eine andere, bekanntere Rechtsform wie die Aktiengesellschaft oder GmbH umgewandelt werden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 12. August 2016.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09