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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds sowie die Postulatsbeantwortung für einen soliden Zukunftsfonds

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 die Postulatsbeantwortung für einen soliden Zukunftsfonds sowie die Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Zukunftsfonds verabschiedet.

Im Rahmen der Postulatsbeantwortung zeigt die Regierung auf, dass die Verwendung des Begriffs "Zukunftsfonds" im bestehenden Gesetz irreführend ist. Dieser Begriff suggeriert, dass es sich um ein separat geführtes Sondervermögen handelt. Das ist jedoch nicht der Fall und war vom Gesetzgeber auch gar nicht vorgesehen. Nach eingehender Prüfung der Sinnhaftigkeit und Zweckerfüllung dieses Gesetzes schlägt die Regierung dessen Aufhebung vor.

Das Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds wurde vor allem zum Zweck der Erhaltung der Reserven geschaffen, wobei dies durch eine möglichst restriktive Mittelverwendung sichergestellt werden sollte. Die Mittelverwendung der Reserven für Zukunftsausgaben wurde dabei gesetzlich derart eingeschränkt, dass eine praktische Anwendung verunmöglicht wird. Nebst dem Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds wurden im Finanzhaushaltsgesetz zahlreiche finanzpolitische Grundsätze beschlossen. Auch diese haben den Erhalt der bestehenden Reserven zum Ziele, wobei dies durch die Gesunderhaltung des Staatshaushalts erreicht werden soll. Im Gegensatz zum Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds beschränkt sich das Finanzhaushaltsgesetz jedoch nicht nur auf die Beschreibung eines gewünschten Zieles, sondern hält ein verbindliches Vorgehen bei Nichteinhaltung der finanzpolitischen Eckwerte fest. Dass sich dies in den vergangenen Jahren bezahlt gemacht hat, zeigt die erfolgreiche Sanierung des Staatshaushaltes auf der Grundlage der Massnahmenpakete I bis III.

Die Prüfung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen zeigt, dass sich die Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetztes im Gegensatz zu denjenigen im Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds bewährt haben. Aufgrund dessen kommt die Regierung zum Schluss, dass das Finanzhaushaltsgesetz das geeignete Instrument zur Steuerung des Finanzhaushaltes ist und das Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds ersatzlos aufgehoben werden kann. Es ist vorgehen, das Finanzhaushaltsgesetz in einer separaten Vorlage mit der Verankerung der Messwerte zu den einzelnen Eckwerten noch verbindlicher zu gestalten.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
T +423 236 60 07

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