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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Tarifvertrag für die Abgeltung der Leistungen von Hebammen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 den Tarifvertrag zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband und dem Schweizerischen Hebammenverband Sektion Ostschweiz betreffend die Abgeltung der Leistungen von Hebammen genehmigt.

Grundlage der Abrechnung der Leistungen von Hebammen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist der Vertrag zwischen dem Schweizerischen Hebammenverband und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer aus dem Jahr 1995. Ende Mai dieses Jahres hat der Liechtensteinische Krankenkassenverband mit dem Schweizerischen Hebammenverband Sektion Ostschweiz die Übernahme des Kantonalen Taxpunktwertvertrages Hebammen vom 7. Juli 2015 und des Qualitätsmanagements des Schweizerischen Hebammenverbands rückwirkend auf den 1. Januar 2015 vereinbart.

Mit der Genehmigung der Vereinbarung durch die Regierung werden die Tarifstruktur und die Massnahmen der Qualitätssicherung, die in der Schweiz gelten, auch für die in Liechtenstein tätigen Hebammen angewendet. Der Taxpunktwert entspricht demjenigen für den Kanton St. Gallen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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