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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verbesserung in der Umsetzung von internationalen Sanktionen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 den Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Gesetzes über die Durchsetzung Internationaler Sanktionen (ISG) verabschiedet. Mit dieser Vorlage werden die Massnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in Liechtenstein weiter ausgebaut. Zudem werden der Rechtsschutz der von den Massnahmen betroffenen Personen und die Stellung der Finanzintermediäre in Liechtenstein verbessert. Gleichzeitig soll die Effektivität bei der Umsetzung von internationalen Sanktionen gesteigert werden.

Mit der Revision werden auch die im Rahmen der IWF/Moneyval-Länderüberprüfung Liechtensteins im Jahr 2014 festgestellten Defizite und Rechtslücken geschlossen. Insbesondere handelt es sich dabei um die Verpflichtung, die rechtliche Möglichkeit zu haben, selbst Sanktionslisten zu erstellen oder Listen anderer Staaten zu übernehmen. Auch soll die Dauer zwischen dem Zeitpunkt der Listung einer Person durch den UNO-Sicherheitsrat und der entsprechenden innerstaatlichen Umsetzung verkürzt werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des ISG wird sichergestellt, dass Liechtenstein die völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung vollumfänglich erfüllt und auch dem Rechtsschutz der Betroffenen und den Anliegen der Finanzinstitute eine hohe Bedeutung zumisst.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August 2016.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Isabel Frommelt-Gottschald, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 64

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