ikr: Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Wirtschaftsprüfergesetzes verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 23. August 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Wirtschaftsprüfergesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Nachdem im Jahre 2013 das Rechtsanwaltsgesetz sowie das Treuhändergesetz einer Totalrevision unterzogen wurden, soll nun auch die Zulassung zum Beruf des Wirtschaftsprüfers, die Berufsausübung und die Beaufsichtigung von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften neu und umfassend geregelt werden. Mit der gegenständlichen Totalrevision wird eine zeitgemässe Regulierung mit einer wirksamen Aufsicht angestrebt. Zudem sollen die bisherigen Regelungen systematisch überarbeitet und neu gegliedert werden.
Im Zuge der gegenständlichen Totalrevision soll die Umsetzung der Richtlinie 2014/56/EU (sogenannte Abschlussprüferrichtlinie) in nationales Recht erfolgen. Diese Richtlinie bezweckt die Anpassung der qualitativen Anforderungen an die Abschlussprüfung durch eine Anhebung der Mindeststandards an die Prüfungsdurchführung. Diese sollen weiter harmonisiert werden, um die Anforderungen an die Abschlussprüfer klarer zu umreissen, deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit deutlicher auszugestalten, die Qualität in der Prüfungsdurchführung verbessern sowie Verstösse durch wirksame Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse zu verhindern.
Die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 beinhaltet eine Weiterentwicklung und Verschärfung der Anforderungen der bisherigen europarechtlichen Regelungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Sie richtet sich nicht nur an die Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sondern auch an die Organe dieser Unternehmen sowie an die Aufsichtsbehörden. Im Rahmen der gegenständlichen Vorlage sollen die von dieser Verordnung eingeräumten und für den Finanzplatz nützlichen Wahlrechte wahrgenommen werden.
Die Umsetzung bzw. Durchführung der vorgenannten Rechtsakte bedingen auch Anpassungen an weiteren Gesetzen, insbesondere des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 21. Oktober 2016.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09