ikr: Unterzeichnung des Protokolls zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich
Vaduz (ots/ikr) -
Regierungschef Adrian Hasler und der österreichische Finanzminister Hans Jörg Schelling unterzeichneten am 15. September 2016 in Wien ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Österreich.
Das Änderungsprotokoll enthält eine Anpassung des Wortlauts von Artikel 19 des DBA, welcher die Besteuerung von Mitarbeitern des öffentlichen Diensts regelt. Artikel 19 teilt das ausschliessliche Besteuerungsrecht dem Staat zu, welcher als Arbeitgeber fungiert und folgt somit dem Kassenstaatsprinzip. Aufgrund diverser Judikatur in Österreich wurde eine Klarstellung im Abkommenstext notwendig, um den Status Quo sicherzustellen. Demnach sind nun unmissverständlich alle Mitarbeiter des öffentlichen Diensts vom Kassenstaatsprinzip umfasst, ohne dass es auf die jeweilige Tätigkeit der einzelnen Person ankommt.
Des Weiteren wird der Titel, die Präambel sowie der Artikel über das Verständigungsverfahren an die Ergebnisse des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) Projektes der OECD/G20 angepasst. Der Steuerpflichtige wird künftig seinen Antrag auf Verständigungsverfahren nicht mehr im Ansässigkeitsstaat einreichen müssen, sondern im Vertragsstaat seiner Wahl. Ferner wird auch eine Anti-Missbrauchsbestimmung in das Abkommen aufgenommen, welche dem Mindeststandard des BEPS-Projekts entspricht.
Beide Staaten beginnen nun die notwendigen innerstaatlichen parlamentarischen Verfahren zur Genehmigung der Revision. Die Klarstellungen zum öffentlichen Dienst kommen per 1. Januar 2015 zur Anwendung. Dies soll sicherstellen, dass die zur Zeit offenen Fälle geregelt werden. Die übrigen Änderungen sind auf den 1. Januar 2017 vorgesehen.
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