ikr: KVG-Revision zeigt erste Wirkungen: Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2017 sinken durchschnittlich um 7.2%
Vaduz (ots/ikr) -
Das Amt für Gesundheit hat die von den Krankenkassen vorgeschlagenen Abänderungen der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2017 auf Basis der Kostenentwicklung und der vorgelegten Budgets der Kassen überprüft und zur Kenntnis genommen. Die durchschnittliche Prämiensenkung beträgt 7.2%. Der Arbeitgeberbeitrag an die OKP für Erwachsene beträgt ab 1. Januar 2017 CHF 158.50 monatlich.
Die Krankenkassen haben beim Amt für Gesundheit fristgerecht ihre Budgets für das Geschäftsjahr 2017 zusammen mit den geplanten Änderungen der Beiträge der Versicherten (Prämien) eingereicht. Das Amt für Gesundheit hat die Budgets sowie die geplanten Prämien für 2017 der einzelnen Kassen auf deren Plausibilität geprüft und keinen Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen festgestellt. Die durchschnittliche, im Verhältnis zur jeweiligen Versichertenanzahl gewichtete Prämiensenkung im Jahr 2017 liegt für die Prämie mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung bei 7.2%. Die Durchschnittsprämie mit Unfalldeckung für Erwachsene beträgt im Jahr 2017 monatlich CHF 338. Sie liegt damit um CHF 26 pro Monat oder CHF 313 pro Jahr unter der Durchschnittsprämie des Vorjahres. Die Durchschnittsprämie ohne Unfalldeckung sinkt 2017 von CHF 347 auf CHF 322, das ist eine Senkung um 7.3% oder um CHF 25 pro Monat.
Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien mit Berücksichtigung der gesetzlichen und der freiwillig höheren Kostenbeteiligungen. Der Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf CHF 158.50 für Erwachsene. Bei Jugendlichen beträgt er die Hälfte davon und somit CHF 79.25. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2017.
Gründe für die Prämienentwicklung
Der Landtag hat im Juni dieses Jahres beschlossen, den Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten (Erwachsene) für 2017 unverändert beim Vorjahresbetrag von CHF 33 Mio. zu belassen. Wie auch in den vergangenen Jahren bleibt der Staatsbeitrag damit stabil.
Besonderen Einfluss auf die Prämie 2017 hat die Änderung der gesetzlichen Kostenbeteiligung. Diese wurde im Zuge der jüngsten KVG-Revision mit Wirksamkeit ab dem 1. Januar 2017 erhöht. Zugleich wurden die Möglichkeiten einer freiwillig höheren Kostenbeteiligung ausgebaut. Damit soll die Eigenverantwortung der Versicherten gesteigert werden. Die zu erwartenden höheren Erträge aus Kostenbeteiligungen bewirken nun wie angekündigt tiefere Prämien.
Durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz
Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung lag 2016 um CHF 770 pro Jahr unter jener der Schweiz. Die Schweizer Prämien für 2017 liegen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor, da sie zeitgleich durch das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) kommuniziert werden. Während die Prämien in Liechtenstein sinken, wird für die Schweiz mit einem neuerlichen Anstieg gerechnet. Unsere Nachbarn werden somit wie bisher tiefer in die Tasche greifen müssen, wobei in der Schweiz die Prämien nicht durch einen Staatsbeitrag an die Kassen subventioniert werden. Im Gegensatz zur Schweiz sind in Liechtenstein Kinder vollständig von der Krankenkassenprämie befreit. Kinder und Jugendliche zahlen ausserdem in Liechtenstein keine Kostenbeteiligung, so dass für Familien im Vergleich eine zusätzliche Entlastung besteht.
Flankierende Massnahmen zur Stabilisierung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen
Die jährlichen Pro-Kopf-Kosten der OKP in Liechtenstein (2015: CHF 4'337, Quelle: BAK Kostenmonitoring) liegen wesentlich über jenen der Schweiz (2015: CHF 3'640). Um das ungebremste Kosten- und Mengenwachstum im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen, wurden von der Regierung in den letzten Jahren bereits diverse Massnahmen ergriffen. Ein Schwerpunkt waren die Tarife und Preise verschiedener Gruppen von Leistungserbringern, welche weitgehend an die Tarifhöhe in der Schweiz angepasst wurden. Ein weiterer Meilenstein für das Gesundheitswesen bedeutete das Leiturteil des Staatsgerichtshofes, der die Rückforderung von CHF 1 Mio. an zu viel bezogenen Vergütungen bestätigt hat. Weitere Wirtschaftlichkeitsverfahren laufen.
Sinkende Prämien - Folge der KVG-Revision
Mit der am 1. Januar 2017 in Kraft tretenden KVG-Revision wurden weitere konkrete Massnahmen gegen das Kosten- und Mengenwachstum der letzten Jahre gesetzt. Als direkte Konsequenz einer höheren Kostenbeteiligung können die Prämien gesenkt werden. Die Prämiensenkung ist jedoch ein Einmaleffekt, welcher nicht über das weiterhin bestehende Mengenwachstum hinwegtäuschen darf. Die oben beschriebenen und die im neuen KVG umgesetzten Massnahmen sollen jedoch zu einem erhöhten Kostenbewusstsein führen. Vor allem die Erhöhung der Kostenbeteiligung und damit einhergehend die Stärkung der Eigenverantwortung der Patienten sollen längerfristig zu einem bewussteren Umgang mit Gesundheitsleistungen führen. Somit wird der Patient selbst zu einem entscheidenden Helfer gegen das stetige Kostenwachstum im Gesundheitswesen.
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