ikr: Verbraucherrecht: Stellungnahme und Antrag zur Übernahme in das EWR-Abkommen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Oktober 2016 einerseits die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten und die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes genehmigt. Die Stellungnahme der Regierung beantwortet Fragen der Landtagsabgeordneten, soweit diese im Zuge der ersten Behandlung im Landtag nicht abschliessend beantwortet werden konnten.
Andererseits hat die Regierung beschlossen, beim Landtag die Übernahme der entsprechenden EU-Richtlinie und EU-Verordnung in das EWR-Abkommen zu beantragen.
Die europäische Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verpflichtet die EWR-Mitgliedstaaten dazu, die Möglichkeiten zur aussergerichtlichen Streitbeilegung im Verbraucherbereich nahezu umfassend zu gewährleisten. So soll es Konsumenten europaweit möglich sein, nahezu alle Vertragsstreitigkeiten in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen einer aussergerichtlichen Schlichtungsstelle vorzulegen.
Die bereits gesetzlich benannten Schlichtungsstellen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Kommunikation und Elektrizitäts- bzw. Gasmarkt werden als Schlichtungsstellen im Sinne der neu zu schaffenden Bestimmungen bestimmt. Zusätzlich wird auch das Amt für Volkswirtschaft als "Auffangschlichtungsstelle" für jene Fälle zur Verfügung stehen, für die keine andere Stelle zuständig ist.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Christian Hausmann, Leiter Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80